Jobcenter Kelheim „vergisst“ offenbar Heizkosten

In der letzten Zeit haben wir mehrfach Fälle erlebt, in den das Jobcenter Kelheim die Anerkennung von Heizkosten „vergisst“. Betroffen waren dabei die Fälle, in den die Hilfeempfänger in ihrem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung leben. Bei den Bescheiden des Jobcenters ist uns dann nur aufgefallen, dass monatliche Nebenkosten oft nur in Höhe von wenigen Euro anerkannt wurden. Bei einem Betroffenen ging es letztlich soweit, dass er sich im Winter einmal pro Woche zwanzig oder dreißig Liter Heizöl selbst besorgte, weil er einfach nicht mehr Geld hatte.

Zwar hatten die Betroffenen einen solchen Heizkostenzuschuss nicht ausdrücklich beantragt. Allerdings ist die Behörde nach den gesetzlichen Vorschriften auch zur entsprechenden Beratung verpflichtet. Sieht die Behörde nun bei der Leistungsbewilligung, dass überhaupt keine Heizkosten geltend gemacht oder anerkannt werden, ist es kaum denkbar, dass dies der Behörde nicht auffällt. In diesen Fällen hat es einen offensichtlichen Beratungsbedarf gegeben, der aus welchen Gründen auch immer, nicht berücksichtigt wurde.  Ob insoweit System dahinter steckt, kann diesseits nicht abschließend beurteilt werden.

Posted in: Sozialrecht

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