Jobcenter Regensburg: Der neue Mietspiegel und die Kosten der Unterkunft und Heizung

In vielen Städten und insbesondere In Regensburg steigen die Mieten exorbitant. Die Politik diskutiert seit längeren über sog. „Mietpreisbremsen“, ohne dass es bisher zu irgendwelchen Verbesserungen gekommen wäre.  Besonders ALG-II-Empfänger sind davon betroffen. Ihnen werden Angemessenheitsgrenzen durch das Jobcenter vorgeschrieben, die auf Daten der Vergangenheit basieren. Aktuell sind Wohnungen zu diesen Preisen schon längst nicht mehr zu bekommen, d.h. der Hilfeempfänger ist letztlich gezwungen, auf den untersten Standard und die schlechtesten Wohngegenden zurückzugreifen. Dies widerspricht aber eindeutig den durch das Bundessozialgericht aufgestellten Grundsätzen. Das Jobcenter Regensburg hat es insoweit etwas einfacher, als viele andere Kommunen. Es kann auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen und muss keine eigenen Ermittlungen vornehmen. Doch auch hier werden nur zeitverzögerte Werte verwendet. Für Regensburg ist nunmehr der Mietspiegel 2014 erschienen, der wesentlich höhere Angemessenheitsgrenzen nennt, als der Mietspiegel 2013. Das Jobcenter wendet diese Grenzen aber erst ab Februar 2014 an, obwohl die Daten ausdrücklich aus dem Jahr 2013 stammen. In einem aktuellen Fall ergeben sich bereits für einen 2-Personen-Haushalt monatlich zusätzlich zu übernehmenden Kosten in Höhe von ca. 50,00 EUR. Wieso erkennt das Jobcenter Regensburg diese nicht ab dem Zeitpunkt an, ab dem die Daten ermittelt wurden?

Hilfeempfänger, denen das Jobcenter nicht die vollen Kosten der Unterkunft und Heizung erstattet, sollten entsprechende Bescheide auf alle Fälle prüfen lassen.

Posted in: Sozialrecht

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