Vorwurf des Abrechnungsbetrugs bei Pflegediensten – Wie verhalte ich mich richtig?

Kürzlich verbreitete sich bekanntlich wie ein Lauffeuer die Meldung durch die deutsche Presse, wonach Pflegedienste (insbesondere Firmen mit russischen Inhabern und russischen Patienten) die deutschen Pflegeversicherungen im großen Stil angeblich um Milliardenbeträge betrogen hätten und weiterhin betrügen würden. Nach den Recherchen der beteiligten Journalisten soll der Betrug dergestalt funktionieren, dass sich Pflegedienste gezielt an Menschen aus dem eigenen Kulturkreis wenden, die eigentlich gar keiner Pflege bedürfen. Diese sollen dann entsprechend instruiert worden sein, wie man sich verhalten muss, um eine Pflegestufe durch den Gutachter der Pflegeversicherung bewilligt zu bekommen. Wurde eine solche Pflegestufe dann bewilligt, beauftragten die „pflegebedürftigen“ Personen dann das entsprechende Pflegeunternehmen. Da aber ja gerade keine Pflegebedürftigkeit bestand, wurden Pflegeleistungen aber nicht erbracht, dennoch aber gegenüber den Pflegeversicherungen vollumfänglich abgerechnet. Der Gewinn wurde dann angeblich zwischen dem Pflegedienst und der „pflegebedürftigen“ Personen aufgeteilt.

Die Berichterstattung zu diesem Thema hat sich mittlerweile wieder etwas beruhigt. Dies mag vor allem auch daran liegen, dass die entsprechenden Fakten teilweise schlecht recherchiert waren, sich im Wesentlichen auf bloße Vermutungen stützen und einen Generalsverdacht vor allem auf russischstämmige Pflegedienste und Patienten lenkte. Als Folge wurden bereits Programmbeschwerden gegen öffentlich-rechtliche Sender eingereicht.

Dennoch ist für sämtliche Personen oder Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind eine besondere Vorsicht angebracht. Insoweit ist es bereits zu mehreren zielgerichteten Aktionen der deutschen Polizei gekommen. Auch ist damit zu rechnen, dass entsprechende Sozialversicherungsträger (Pflegekassen) bereits bei einem Verdachtsfall Rückforderungsbescheide in enormer Höhe gegen Betroffene Pflegeunternehmen erlassen.

In diesen Fällen ist es wichtig, dass man seine Rechte kennt und nicht übereilt handelt.

 

1.      Im Falle von polizeilichen Anhörungen, Durchsuchungen und sonstigen Maßnahmen ist es extrem wichtig, keinerlei Angaben ohne Einholung eines anwaltlichen Rates zu machen. Grundsätzlich steht jedem potentiellen Beschuldigten (dies können hier der Inhaber des Pflegedienstes, die Mitarbeiter des Pflegedienstes und selbst die Patienten sein) ein Recht zur Aussageverweigerung zu. Angaben in einer solchen (außergewöhnlichen) Situation bringen üblicherweise keinerlei Vorteile mit sich, sondern können vielmehr später in einem Strafverfahren gegen den Beschuldigten/Angeklagten verwendet werden.

 

2.      Im Falle von eventuellen Anhörungen eines Pflegeunternehmens durch eine Pflegekasse ist ebenfalls höchste Vorsicht geboten. Das Problem im Sozialversicherungsrecht besteht dabei vor allem darin, dass der Sozialversicherungsträger einen Rückforderungsbescheid in enormer Höhe erlassen kann, welcher nach den gesetzlichen Regelungen des Sozialversicherungsrechts sofort zur Zahlung fällig und vollstreckbar ist. Dies bedeutet, dass die Berechtigung der gegen den Pflegedienst erhobenen Vorwürfe und die Berechtigung der Rückforderung nicht erst in einem normalen gerichtlichen Verfahren geprüft werden, sondern dass der Sozialversicherungsträger die in den Bescheid genannte Forderung umgehend fordern und vollstrecken kann. Aufgrund der Höhe der Beträge wird dies üblicherweise durch das Pflegeunternehmen nicht zu stemmen sein und quasi den wirtschaftlichen Ruin der Firma nach sich ziehen.  Die einzige in einem solchen Fall mögliche Vorgehensweise, die Beantragung einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht, ist sehr schwierig und oft wenig erfolgsversprechend.

 

Sollten Sie daher von irgendwelchen Maßnahmen in diesem Zusammenhang (Anhörungen durch Polizei oder Pflegekasse, Durchsuchungsmaßnahmen, Ladung als Zeuge, ect.) betroffen sein, empfiehlt es sich unbedingt anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen und vor allem vorher keinerlei Angaben zu machen.

 

Herr RA Sodan und Herr RA Dr. Hofmann können Sie diesbezüglich in strafrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen kompetent beraten – auch unmittelbar und telefonisch auf Russisch.    

 

 Dr. Ronald Hofmann, L.LM. (UCT) – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

www.kanzlei-hhs.de

Posted in: Sozialrecht, Strafrecht

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